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Die Pflanzenwelt auf den Kanarischen Inseln

Aufgrund des komplett vulkanischen Ursprungs, weisen die Kanarischen Inseln eine besonders hohe Artenvielfalt in der Flora und Fauna auf. Zum überwiegenden Teil sind die Inseln grün, bis zu einer Höhe von 500 Metern sogar mit einem subtropischen Klima versehen, was sich auch in den dort lebenden Blumen, Büschen und Sträuchern niederschlägt. Sogar Fuerteventura, das Eiland, was für seine karge Vegetation bekannt ist, verfügt über einen erstaunlichen Bestand von dort heimischen Pflanzen. Aktuellen Schätzungen zufolge sollen über 2.000 unterschiedliche Pflanzenarten auf der Inselgruppe zu Hause sein.

Einen hohen Bekanntheitsgrad hat der markante Dracaena Draco, auch kanarischer Drachenbaum genannt, erlangt. In Icod de los Vinos auf Teneriffa ist das bedeutsamste Objekt dieser Spezies anzufinden. Ihm wird nachgesagt, ganze 1.000 Jahre bereits auf den Ästen zu haben. Wissenschaftler wollen hingegen mit modernen Untersuchungsmethoden herausgefunden haben, dass er nicht mehr als 400 Jahre alt sei. Das Besondere an dem Drachenbaum ist, dass er zu den Spargelgewächsen zählt.

Viele Teile der Inselgruppe, die besonders regenreich sind, beherbergen subtropische Pflanzen. Eine dort lebende Art, die auch in Deutschland als Zierpflanze im Dezember sehr beliebt ist, ist der sogenannte Weihnachtsstern. Besonders im Norden Teneriffas ist das Vorkommen der dort wild wachsenden Pflanze vertreten. Fälschlicherweise werden die oberen Blätter aufgrund der intensiven Rotfärbung oftmals als Blüten betitelt, in Wahrheit jedoch ist der Weihnachtsstern ein sogenanntes immergrünes Buschgewächs.

Gerade Touristen sind von der Farben- und Artenvielfalt sehr angetan und da verwundert es nicht, dass die farbenfrohe Pflanzenpracht auf der Liste der beliebtesten Urlaubssouvenirs ganz oben steht. Doch wie sind hier überhaupt die Ausfuhrbestimmungen? Pflanzen dürfen nur dann ausgeführt werden, wenn sie nicht dem Artenschutz unterliegen. Für die Kanarischen Inseln bedeutet das im konkreten Fall, dass grundsätzlich zum Beispiel die Mitnahme von Kakteen strengstens untersagt ist. Auch Kakteensamen darf nicht ausgeführt werden genauso wenig wie kosmetische Produkte, die Inhaltsstoffe daraus enthalten. Bis zu 50.000 Euro Strafe können dann fällig werden, wenn der Zoll diese Produkte entdeckt.

Wer dennoch nicht auf die Mitnahme von exotischen Blumen verzichten möchte, der sollte niemals selbst in den botanischen Gärten gehen um diese zu pflücken sondern sich bei einem seriösen Blumenhändler beraten lassen. Hingegen ist bei Souvenirhändlern auf der Straße äußerste Vorsicht geboten. Nicht alles, was dort als unbedenklich verkauft wird, ist es das auch.

Problemlos aus Zoll-Sicht ist übrigens das populäre Mitbringsel, die Strelitzie. Was viele Urlauber nicht wissen ist, dass Strelitzien überhaupt kein natürliches Vorkommen auf den Kanaren haben. Die Paradiesvogelblume hat ihre heimischen Wurzeln in Südafrika.

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