Was man wissen sollte von A bis Z
Diplomatische Vertretungen
Deutsches KonsulatGRAN CANARIACalle Albareda 3-2° 35007 Las Palmas de Gran Canaria Tel: (0034) 928 49 18 80 Tel: (0034) 928 49 18 70 (Pass-Stelle) Fax: (0034) 928 26 27 31 E-Mail: zreg@lasp.auswaertiges-amt.de Web: www.las-palmas.diplo.de TENERIFFA Calle Costa y Grijalba 18 38004 Santa Cruz de Tenerife Tel: (0034) 922 248 820 Fax: (0034) 922 151 555 E-Mail: ingofp@hotmail.com Web: www.honorarkonsul-teneriffa.de |
Österreichisches KonsulatGRAN CANARIACalle Dr. Verneau 1 35001 Las Palmas de Gran Canaria Tel: (0034) 928 76 25 00 Tel: (0034) 928 76 13 50 Fax: (0034) 928 33 20 02 Fax: (0034) 928 76 22 60 Web: www.bmeia.gv.at TENERIFFA Calle de San Francisco 17 38080 Santa Cruz de Tenerife Tel: (0034) 928 24 37 99 Web: www.bmeia.gv.at |
Schweizer KonsulatGRAN CANARIAUrbanización Bahía Feliz Edificio de Oficinas, Local 1 35107 Playa de Tarajalillo Tel: (0034) 928 15 79 79 Fax: (0034) 928 15 79 00 E-Mail: chkonsulat.islascanarias@gmail.com Web: www.eda.admin.ch |
Feiertage & Öffnungszeiten
Feiertage:
1. Januar | Neujahr (Año Nuevo) |
6. Januar | Heilige drei Könige (Dia de los Reyes) |
19. März | St. Josef Tag (San José) |
März-April | Ostern (Semana santa) |
1. Mai | Tag der Arbeit (Fiesta de Trabajo) |
30. Mai | Tag der Kanaren (Dia de las Islas Canarias) |
Mai-Juni | Fronleichnam (Fiesta de Corpus Christi) |
25. Juli | St. Jakobus der Ältere (Santiago) |
15. August | Maria Himmelfahrt (La Asuncion de la Virgen) |
8. September | Fest der Schutzpatronin von Gran Canaria (Nuestra Señora del Pino) |
12. Oktober | Nationalfeiertag (Dia de la Hispanidad) |
1. November | Allerheiligen (Todos los Santos) |
6. Dezember | Tag der Verfassung (Día de la Constitución) |
8. Dezember | Unbefleckte Empfängnis (Inmaculadada Concecpción) |
25. Dezember | Weihnachten (Navidad) |
Zudem gibt es viele zusätzliche regionale Feiertage auf den Kanaren.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Auf den Kanaren gibt es keine gesetzlichen Ladenschlusszeiten. Kleinere Läden haben in der Regel morgens zwischen 9.30 und 14.00 Uhr und nachmittags zwischen 17.00 und 21 Uhr geöffnet. Größere Geschäfte und Supermarktketten haben Montag bis Samstag durchgehend von 9.30 bis 22 Uhr geöffnet.Kanarienvögel
Der Kanarienvogel, den wir kennen, stammt vom Kanarengirlitz (Serinus canaria) ab, der auf den kanarischen Inseln, den Azoren und der Insel Madeira heimisch ist. Doch auf den Inseln trifft man keinen farbfrohen und besonders singbegabten Vogel an, denn der wilde einheimische Kanariengirlitz ist unscheinbar grau-grün und sein Gesang nicht außergewöhnlich. Nach der Eroberung der Kanarischen Inseln im Jahre 1496 brachten die Spanier den Kanarengirlitz nach Europa und dort wurde er zu dem beliebten, farbenfrohen und höchst talentierten Singvogel von heute gezüchtet.Medien
Zeitungen
In den Urlauberzentren der Inseln ist internationale Presse leicht erhältlich. Aber es gibt auch deutschsprachige lokale Zeitungen. So erscheint jeden Donnerstag das Magazin "Info Canarias", jeden zweiten Mittwoch das "Wochenblatt" und jeden zweiten Samstag der "Kanarenexpress", um über die neusten Nachrichten und Veranstaltungen auf den Kanaren zu berichten. Kleinere deutsch- und englischsprachige Zeitungen sind in verschiedenen Bars oder Supermärkten der verschiedenen Touristenzentren der kanarischen Inseln zu finden.Radio
Auf den kanarischen Inseln gibt es eine Vielfalt an Radiosendern. Bekannte spanische Sender sind beispielsweise Cadena Dial (87.8 / 88.9 / 91.6 MHz), Cadena 40 (93,2 MHz) oder Top Radio (98,1 MHz). Aber es gibt auch deutsche Sender, wie Sunradio (93,0 / 93,5 MHz), Radio Megawelle (88,3 / 101,7 / 103,7 / 104,7 MHz) oder SIM Radio (103,7 MHz).Medizinische Hilfe
Seit dem 1. Juni 2004 gibt es den Krankenschein E-111 nicht mehr und bei Reisen ins europäische Ausland wird die Europäische Krankenversichertenkarte (European Health Insurance Card -EHIC) benötigt. Mit ihr können sich Versicherte bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung im europäischen Ausland medizinisch behandeln lassen. Allerdings ist mit der Karte nur die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung abgedeckt, sie ersetzt keine Auslandsreise-Krankenversicherung.Notrufnummer: 112 (Polizei, Unfallrettung, Feuerwehr)
Reisedokumente
Für Bürger der EU-Staaten genügt der gültige Personalausweis oder Reisepass. Deutsche Kinderausweise werden anerkannt. Kinder unter 16 Jahren dürfen einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Alleinreisende Kinder oder Jugendliche unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine polizeilich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten (möglichst mit spanischer Übersetzung) mitführen.Da Spanien das Schengen-Abkommen anwendet, werden Grenzkontrollen nur noch auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt. Seit den Terroranschlägen vom 11.09.2001 in New York gelten allerdings verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. So sind Flüssigkeiten im Handgepäck von Flügen verboten und alleinstehende Koffer an Flughäfen und zentralen Verkehrsknotenpunkten können sehr schnell einen Bombenalarm auslösen.
Wichtig: Der "Residencia-Pass" ist nur innerhalb Spaniens gültig. Nur mit einem "Residencia-Pass" in der Tasche ist die Einreise in ein anderes Land als Spanien nicht gestattet. Auch der Flug nach Deutschland kann ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass dem Passagier verweigert werden.
Reklamationen
In jedem Hotel, Bar oder Geschäft können sich Kunden und Gäste beschweren. Jeder spanische Betrieb muss nummerierte und amtlich beglaubigte Beschwerdeblätter (spanisch: hojas de reclamaciones) vorrätig haben und ist verpflichtet, sie dem Kunden auf Wunsch auszuhändigen. Von dem mehrseitigen Formular lässt der Verbraucher die rosafarbene Kopie dem Betriebs, den grünen Durchschlag behält er selbst und das weiße Original muss innerhalb von 10 Werktagen an die regionale Verbraucherbehörde OMIC (Organización Municipal de Información de Consumidores) geschickt werden. Diese überprüfen die Beschwerde und dem Betrieb drohen je nach Vorfall Inspektionen, Strafen oder auch Lizenzentzug.Telefon
Telefonvorwahlen
Von Spanien nach Deutschland: 0049Von Spanien nach Österreich: 0043
Von Spanien in die Schweiz: 0041
Wichtig: die erste Null der Ortsvorwahl entfällt!
Von Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Spanien: 0034
Wichtige Nummern
Notrufnummer: 112 (Polizei, Unfallrettung, Feuerwehr)Telefonauskunft: 11818 (Inland) und 11825 (Ausland)
Tiere
Hunde, Katzen und Frettchen müssen anhand einer zweifelsfrei lesbaren Tätowierung oder durch einen Mikrochip der ISO-Norm 11784 oder 11785 eindeutig identifizierbar sein. Bei Einreise muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser muss von einem Tierarzt ausgestellt sein und einen Stempel oder eine Information enthalten, aus der hervorgeht, dass eine gültige Tollwut- oder Tollwutauffrischungsimpfung des betreffenden Tieres durchgeführt wurde. Die Tollwutimpfung muss mindestens 4 Wochen, aber nicht länger als ein Jahr vor der Einreise stattgefunden haben. Weiterhin müssen im Ausweis eine Herkunfts- und Gesundheitsbescheinigung mit amtstierärztlichem Zeugnis eingetragen werden, die nicht älter als zehn Tage ist.Wichtig: Erkundigen Sie sich bei den Fluggesellschaften, welche Tiere transportiert werden und wie die Transportbedingungen sind. Nicht alle Tierarten werden transportiert! Auch nicht alle Transportboxen werden am Check-In akzeptiert.
Trinkgeld
Bei Zufriedenheit über den geleisteten Service gibt man auch auf den Kanaren gerne Trinkgeld (spanisch: propina). Bei kleinere Beträgen wird die Rechnungssumme in der Regel aufgerundet. Bei höheren Rechnungen sind 5-10 Prozent Trinkgeld üblich.Zeit
Auf den kanarischen Inseln gilt die Westeuropäische Zeit (WEZ), deshalb gehen die kanarischen Uhren im Vergleich zu Deutschland eine Stunde nach. Deutsche Uhren müssen demnach im Urlaub auf den Kanaren eine Stunde zurückgestellt werden. Auch auf den Inseln gibt es Sommer- und Winterzeit.Zoll
Zollbestimmungen der Kanarischen Inseln
Tabakwaren (Mindestalter: 17 Jahre):o 200 Zigaretten oder
o 100 Zigarillos oder
o 50 Zigarren oder
o 250 Gramm Rauchtabak oder
o eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Alkohol (Mindestalter: 17 Jahre):
o 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol. oder
o 2 Liter Spirituosen oder Aperitifs aus Wein oder Alkoholgetränke mit einem Alkoholgehalt von max. 22 % vol. oder
o 2 Liter Schaumweine oder Likörweine und 2 Liter nicht schäumende Weine
Kaffee (Mindestalter: 15 Jahre):
o 500 Gramm Röstkaffee oder
o 200 Gramm löslicher Kaffee
Parfüm oder Eau de Toilette
o 50 Gramm Parfüm und 0,25 Liter Eau de Toilette
Arzneimittel
o des Reisenden entsprechende Menge
Andere Waren
o Kostenfrei bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 EUR (Regel-Freibetrag)
o Nicht abgabenfrei ist eine unteilbare Ware (zum Beispiel ein einziges Schmuck- oder Kleidungsstück oder ein einziger Teppich), deren Wert die angegebene Wertgrenze übersteigt. Die Einfuhrabgaben müssen dann komplett bezahlt werden, der Freibetrag von 175 EUR wir nicht abgezogen. Vorsicht! Der Wert einer unteilbaren Ware kann auch nicht auf mehrere Personen umgelegt werden.